Webhosting made in Germany
Zuverlässiges Webhosting aus Deutschland mit 24/7-Kundenservice, geringen Ladezeiten und automatischen Datensicherungen - Starten Sie jetzt Ihre Online-Präsenz!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

Datenschutzerklärung für IT Dienstleister erstellen: Tipps und Vorlagen

03.07.2025 16 mal gelesen 0 Kommentare
  • Verwenden Sie klare, verständliche Sprache und beschreiben Sie präzise, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
  • Nutzen Sie aktuelle Muster und Vorlagen von seriösen Quellen, um rechtliche Anforderungen wie die DSGVO zu erfüllen.
  • Aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung regelmäßig und passen Sie sie an neue Dienstleistungen oder gesetzliche Änderungen an.

Praxisanforderungen an die Datenschutzerklärung für IT Dienstleister: Was ist zwingend erforderlich?

Praxisanforderungen an die Datenschutzerklärung für IT Dienstleister: Was ist zwingend erforderlich?

Werbung

Eine Datenschutzerklärung für IT Dienstleister muss präzise, verständlich und vollständig sein – und das ist gar nicht so trivial, wie es klingt. In der Praxis gibt es einige Knackpunkte, die oft übersehen werden, aber rechtlich unverzichtbar sind. Hier die wichtigsten Anforderungen, die tatsächlich in keiner Datenschutzerklärung fehlen dürfen:

Webhosting made in Germany
Zuverlässiges Webhosting aus Deutschland mit 24/7-Kundenservice, geringen Ladezeiten und automatischen Datensicherungen - Starten Sie jetzt Ihre Online-Präsenz!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

  • Konkrete Beschreibung der Datenverarbeitung: Es reicht nicht, allgemeine Floskeln zu verwenden. Die Erklärung muss exakt benennen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden (z.B. IP-Adressen, Logfiles, E-Mail-Adressen) und zu welchem Zweck dies geschieht.
  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Für jede Datenverarbeitung ist die passende Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO anzugeben. Das bedeutet: Für Support, Hosting oder Wartung muss jeweils einzeln erklärt werden, warum die Verarbeitung zulässig ist.
  • Empfänger und Kategorien von Empfängern: Wer bekommt Zugriff auf die Daten? Werden Subunternehmer, Cloud-Anbieter oder externe Dienstleister eingebunden, muss das explizit genannt werden.
  • Übermittlung in Drittländer: Falls Daten außerhalb der EU verarbeitet werden, sind Details zu den Schutzmaßnahmen (z.B. Standardvertragsklauseln) Pflicht.
  • Speicherdauer und Löschfristen: Die Datenschutzerklärung muss angeben, wie lange die Daten gespeichert werden und wann sie gelöscht werden – keine schwammigen Aussagen!
  • Betroffenenrechte: Kunden und Nutzer müssen klar und verständlich über ihre Rechte informiert werden: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Es genügt nicht, diese nur intern zu dokumentieren. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle) sollten in der Datenschutzerklärung genannt werden, zumindest in Grundzügen.
  • Kontakt zum Datenschutzbeauftragten: Ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt, muss dieser mit Kontaktdaten aufgeführt werden. Fehlt diese Angabe, drohen Bußgelder.

Was oft unterschätzt wird: Die Datenschutzerklärung muss nicht nur für Kunden, sondern auch für die Website-Besucher des IT Dienstleisters alle relevanten Informationen enthalten. Einmal erstellt, ist sie kein statisches Dokument – regelmäßige Aktualisierungen sind Pflicht, wenn sich Prozesse oder Tools ändern. Nur so bleibt die Erklärung wirklich DSGVO-konform und schützt vor Abmahnungen.

Gesetzliche Vorgaben: Welche Pflichten müssen IT Dienstleister bei der Datenschutzerklärung beachten?

Gesetzliche Vorgaben: Welche Pflichten müssen IT Dienstleister bei der Datenschutzerklärung beachten?

IT Dienstleister stehen im Fadenkreuz der DSGVO, sobald sie im Auftrag ihrer Kunden personenbezogene Daten verarbeiten. Das Gesetz verlangt dabei nicht nur Transparenz, sondern auch Nachvollziehbarkeit und Sorgfalt in der Kommunikation mit Betroffenen. Besonders ins Gewicht fallen dabei folgende, oft unterschätzte Pflichten:

  • Informationspflicht bei Erhebung: Bereits beim ersten Kontakt – etwa beim Abschluss eines Wartungsvertrags oder bei der Registrierung auf einer Support-Plattform – muss der IT Dienstleister umfassend über die Datenverarbeitung informieren. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Daten direkt oder indirekt erhoben werden.
  • Verständlichkeit und Zugänglichkeit: Die Datenschutzerklärung muss leicht auffindbar und für Laien verständlich formuliert sein. Versteckte Hinweise im Impressum oder unklare Fachbegriffe reichen nicht aus. Das Gesetz fordert eine klare, einfache Sprache.
  • Transparenz bei automatisierten Entscheidungen: Kommen Tools zum Einsatz, die automatisiert über Support-Tickets oder Zugriffsrechte entscheiden, muss dies in der Datenschutzerklärung ausdrücklich erwähnt werden. Die Betroffenen sind über die Logik und Tragweite solcher Prozesse zu informieren.
  • Pflicht zur Aktualisierung: Jede Änderung bei der Datenverarbeitung – etwa durch neue Software, geänderte Hosting-Anbieter oder zusätzliche Schnittstellen – erfordert eine zeitnahe Anpassung der Datenschutzerklärung. Einmal jährlich prüfen reicht nicht, wenn sich zwischendurch etwas ändert.
  • Verpflichtung zur Nachweisbarkeit: IT Dienstleister müssen auf Anfrage der Aufsichtsbehörde nachweisen können, dass sie ihre Informationspflichten korrekt erfüllt haben. Eine bloße Vorlage der Datenschutzerklärung genügt nicht – es muss dokumentiert werden, wann und wie die Information bereitgestellt wurde.
  • Besondere Anforderungen bei Minderjährigen: Werden IT-Dienste für Schulen, Vereine oder Bildungseinrichtungen angeboten, gelten zusätzliche Informationspflichten zum Schutz Minderjähriger. Hier sind altersgerechte Formulierungen und ggf. Einwilligungen der Erziehungsberechtigten notwendig.

Wer diese gesetzlichen Vorgaben ignoriert oder nur halbherzig umsetzt, riskiert empfindliche Bußgelder und einen massiven Vertrauensverlust bei Kunden. Es lohnt sich also, die Datenschutzerklärung nicht als lästige Pflicht, sondern als Qualitätsmerkmal und rechtliches Schutzschild zu betrachten.

Vorteile und Herausforderungen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für IT Dienstleister

Pro Contra
Steigert das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern durch Transparenz. Erfordert fundierte Kenntnisse der DSGVO und laufende Rechtsentwicklungen.
Schützt vor Abmahnungen und Bußgeldern bei korrekter Umsetzung. Laufende Aktualisierungen notwendig, sobald Prozesse oder Tools geändert werden.
Standardisierte Vorlagen und Generatoren ermöglichen schnelle Erstellung. Standardformulare decken nicht immer branchenspezifische Anforderungen ab, Nachbesserung oft nötig.
Professioneller Datenschutzbeauftragter bringt Know-how und Rechtssicherheit. Zusätzliche Kosten für externe Beratung oder Datenschutz-Tools können entstehen.
Vorlagen und Checklisten von Verbänden und Behörden bieten praktische Hilfe. Individuelle Besonderheiten und technische Details müssen eigenständig ergänzt werden.
Klare Regelungen fördern effiziente Zusammenarbeit mit Kunden und Subunternehmern. Umfangreiche Dokumentation und Nachweisführung können zeitaufwändig sein.

Auftragsverarbeitung: Mustervorlagen und Formulierungsbeispiele für IT Dienstleister

Auftragsverarbeitung: Mustervorlagen und Formulierungsbeispiele für IT Dienstleister

Wer als IT Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, kommt um einen wasserdichten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nicht herum. Doch wie sieht eine praxistaugliche Vorlage aus? Und welche Formulierungen sind rechtssicher, ohne dabei in unverständlichen Juristendeutsch abzudriften?

  • Mustervorlage für die Auftragsverarbeitung:
    Eine gute Vorlage sollte folgende Elemente enthalten:
    • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
    • Art und Zweck der Datenverarbeitung
    • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
    • Rechte und Pflichten des Auftraggebers
    • Pflichten des IT Dienstleisters, insbesondere zu Vertraulichkeit, Löschung und Rückgabe
    • Regelungen zu Subunternehmern und deren Einbindung
    • Vorgaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen
    • Kontroll- und Nachweispflichten
  • Formulierungsbeispiel für die Beschreibung der Verarbeitung:
    „Der IT Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers. Die Verarbeitung erfolgt zur Bereitstellung, Wartung und Administration der IT-Infrastruktur des Auftraggebers.“
  • Beispiel für die Regelung zu Subunternehmern:
    „Der Einsatz von Subunternehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der IT Dienstleister stellt sicher, dass Subunternehmer denselben Datenschutzpflichten unterliegen.“
  • Empfehlung für die Dokumentation der TOM:
    „Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind als Anlage Bestandteil dieses Vertrags. Änderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.“

Viele IT Dienstleister greifen auf etablierte Muster zurück, die von Datenschutzbehörden oder Fachverbänden bereitgestellt werden. Solche Vorlagen sparen Zeit, reduzieren Fehlerquellen und schaffen eine solide Basis für die Zusammenarbeit. Wichtig ist, dass jede Vorlage individuell angepasst wird – denn Standardformulierungen decken nicht jede Besonderheit eines Projekts ab.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Was muss konkret in die Datenschutzerklärung?

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Was muss konkret in die Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung für IT Dienstleister sollte nicht nur vage auf Schutzmaßnahmen verweisen, sondern gezielt benennen, welche konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) tatsächlich umgesetzt werden. Hier kommt es auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit an – leere Worthülsen helfen niemandem weiter.

  • Verschlüsselung: Es sollte explizit angegeben werden, ob und wie Daten während der Übertragung (z.B. SSL/TLS) und Speicherung verschlüsselt werden. Auch die Art der Verschlüsselung (z.B. AES-256) kann genannt werden, sofern dies relevant ist.
  • Zugriffskontrolle: Die Erklärung sollte darlegen, wie der Zugriff auf personenbezogene Daten beschränkt wird – etwa durch rollenbasierte Berechtigungen, Zwei-Faktor-Authentifizierung oder regelmäßige Passwortwechsel.
  • Datensicherung: Angaben zu Backups, deren Turnus und der sicheren Aufbewahrung sind wichtig. Hier kann beispielsweise stehen, dass tägliche Backups erstellt und verschlüsselt aufbewahrt werden.
  • Protokollierung: Die Datenschutzerklärung sollte darauf eingehen, dass Zugriffe und Änderungen an personenbezogenen Daten protokolliert werden, um Missbrauch oder Fehler nachvollziehen zu können.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Es ist sinnvoll zu erwähnen, dass Mitarbeitende regelmäßig zu Datenschutz und IT-Sicherheit geschult werden. Das schafft Vertrauen und zeigt Verantwortungsbewusstsein.
  • Verfahren zur Wiederherstellung: Informationen zu Notfallplänen und zur Wiederherstellung von Daten nach einem Vorfall sollten nicht fehlen, sofern sie für die Betroffenen relevant sind.

Wichtig: Die Darstellung der TOM in der Datenschutzerklärung muss so konkret wie möglich, aber so allgemein wie nötig sein – zu viele technische Details können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Ein ausgewogenes Maß an Information ist hier gefragt, um sowohl die Anforderungen der DSGVO als auch die Interessen der IT Dienstleister zu erfüllen.

Tipps zur strukturierten Dokumentation und regelmäßigen Aktualisierung

Tipps zur strukturierten Dokumentation und regelmäßigen Aktualisierung

Eine saubere Dokumentation und konsequente Pflege der Datenschutzerklärung sind für IT Dienstleister kein Hexenwerk – aber sie verlangen Systematik und ein wenig Disziplin. Damit nichts untergeht, empfiehlt sich ein fester Prozess, der sowohl Routine als auch Flexibilität ermöglicht.

  • Zentrale Ablage nutzen: Legen Sie alle relevanten Datenschutzdokumente an einem festen, zugriffsberechtigten Ort ab. So behalten Sie stets den Überblick und vermeiden Dubletten oder veraltete Versionen.
  • Änderungsprotokoll führen: Halten Sie jede Anpassung an der Datenschutzerklärung in einem Änderungsprotokoll fest. Notieren Sie das Datum, den Grund und die verantwortliche Person – das erleichtert spätere Nachweise.
  • Verantwortlichkeiten klar zuweisen: Bestimmen Sie, wer für die Pflege und Überprüfung der Datenschutzerklärung zuständig ist. Idealerweise gibt es eine feste Ansprechperson oder ein kleines Team.
  • Turnus für Überprüfungen festlegen: Definieren Sie feste Zeitpunkte für die Überprüfung, zum Beispiel quartalsweise oder nach jedem größeren Software-Update. So bleibt die Erklärung immer aktuell.
  • Automatisierte Erinnerungen nutzen: Setzen Sie auf digitale Tools oder Kalenderfunktionen, um an die nächste Überprüfung erinnert zu werden. Das verhindert, dass Aktualisierungen im Tagesgeschäft untergehen.
  • Feedback einholen: Lassen Sie die Datenschutzerklärung regelmäßig von außenstehenden Kollegen oder Datenschutzexperten gegenlesen. Frische Perspektiven decken oft Lücken auf, die intern übersehen werden.

Mit diesen Maßnahmen bleibt die Dokumentation nicht nur vollständig, sondern auch jederzeit prüfbar und nachvollziehbar. Wer so vorgeht, ist bei Audits oder Anfragen von Kunden und Behörden auf der sicheren Seite.

Beispiel einer Datenschutzerklärung für einen IT Dienstleister

Beispiel einer Datenschutzerklärung für einen IT Dienstleister

Ein praxisnahes Muster hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und die eigene Datenschutzerklärung passgenau zu gestalten. Nachfolgend ein beispielhafter Auszug, der typische Inhalte für IT Dienstleister abdeckt und als Orientierung dienen kann:

1. Verantwortlicher
Muster IT Solutions GmbH
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
E-Mail: datenschutz@muster-it.de

2. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erbringung von IT-Dienstleistungen, darunter Systemadministration, Fehleranalyse, Fernwartung und Hosting. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit unseren Kunden.

3. Kategorien verarbeiteter Daten
Beispielsweise: Kontaktdaten, Systemprotokolle, Nutzerkennungen, E-Mail-Adressen, technische Metadaten.

4. Empfänger der Daten
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Externe Dienstleister (z.B. Rechenzentren) werden sorgfältig ausgewählt und vertraglich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

5. Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU erfolgt nur, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.

6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an datenschutz@muster-it.de.

7. Aufbewahrungsdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

8. Kontakt Datenschutzbeauftragter
Unser externer Datenschutzbeauftragter ist erreichbar unter: datenschutzbeauftragter@muster-it.de

Dieses Beispiel kann individuell angepasst und erweitert werden. Für spezielle Dienstleistungen oder komplexe IT-Projekte empfiehlt sich die Ergänzung um weitere Abschnitte, etwa zu automatisierten Entscheidungsprozessen oder branchenspezifischen Besonderheiten.

Rolle und Mehrwert eines Datenschutzbeauftragten in der Praxis

Rolle und Mehrwert eines Datenschutzbeauftragten in der Praxis

Ein Datenschutzbeauftragter ist für IT Dienstleister weit mehr als nur ein formaler Posten. In der täglichen Arbeit sorgt er für Struktur, Klarheit und echte Entlastung – gerade bei komplexen Projekten oder wenn sensible Kundendaten im Spiel sind. Was macht ihn so wertvoll?

  • Frühwarnsystem für Risiken: Durch regelmäßige Audits und gezielte Kontrollen erkennt der Datenschutzbeauftragte Schwachstellen, bevor sie zum Problem werden. Das schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor Imageschäden.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Er entwickelt praxisnahe Schulungskonzepte, die Mitarbeiter für Datenschutzfallen im Alltag sensibilisieren. So sinkt das Risiko für Datenpannen durch Unachtsamkeit.
  • Bindeglied zwischen Technik und Recht: Der Datenschutzbeauftragte übersetzt juristische Anforderungen in technische Lösungen, die für IT-Teams verständlich und umsetzbar sind. Das spart Zeit und verhindert Missverständnisse.
  • Unterstützung bei Kundenanfragen: Kommt eine Auskunftsanfrage oder ein Löschbegehren, sorgt der Datenschutzbeauftragte für eine schnelle, rechtssichere Bearbeitung – und nimmt so dem IT Dienstleister Arbeit ab.
  • Vorteil im Wettbewerb: Ein benannter Datenschutzbeauftragter signalisiert Professionalität und Verlässlichkeit. Gerade bei öffentlichen Ausschreibungen oder großen Unternehmenskunden kann das den entscheidenden Unterschied machen.
  • Stetige Anpassung an neue Anforderungen: Er behält Gesetzesänderungen und neue Urteile im Blick und sorgt dafür, dass Prozesse und Dokumente immer auf dem aktuellen Stand sind.

Gerade für wachsende IT Dienstleister ist ein erfahrener Datenschutzbeauftragter ein echter Gewinn – nicht nur für die Compliance, sondern auch für die gesamte Unternehmensentwicklung.

Empfohlene Tools und Beratungsquellen: So gelingt die Erstellung schnell und rechtssicher

Empfohlene Tools und Beratungsquellen: So gelingt die Erstellung schnell und rechtssicher

Für IT Dienstleister, die keine Zeit für langwierige Eigenrecherche haben, gibt es inzwischen eine ganze Reihe cleverer Hilfsmittel, die den Prozess der Datenschutzerklärung enorm beschleunigen. Moderne Datenschutzsoftware wie PrivaSphere, DataGuard oder OneTrust bietet geführte Workflows, Checklisten und sogar automatisierte Textbausteine, die speziell auf die Bedürfnisse von IT Dienstleistern zugeschnitten sind. Diese Tools aktualisieren Vorlagen bei Gesetzesänderungen oft automatisch und bieten Versionierung, sodass Änderungen jederzeit nachvollziehbar bleiben.

Wer Wert auf individuelle Anpassung legt, kann spezialisierte Beratungsplattformen wie datenschutzexperte.de oder ActiveMind nutzen. Dort stehen erfahrene Juristen und zertifizierte Datenschutzberater bereit, die gezielt auf branchenspezifische Anforderungen eingehen – etwa bei komplexen Cloud-Lösungen oder internationalen Projekten. Besonders praktisch: Viele dieser Anbieter bieten kostenfreie Erstchecks oder Online-Seminare, um typische Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen.

  • Generatoren für Datenschutzerklärungen: Interaktive Generatoren wie von eRecht24 oder Trusted Shops führen Schritt für Schritt durch alle relevanten Fragen und liefern sofort eine DSGVO-konforme Vorlage.
  • Verbandsvorlagen: IT-Branchenverbände wie Bitkom oder eco stellen geprüfte Musterverträge und Vorlagen zur Verfügung, die regelmäßig überarbeitet werden und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen.
  • Webinare und Tutorials: Auf Plattformen wie LinkedIn Learning oder Udemy finden sich praxisnahe Videoanleitungen, die Schritt für Schritt durch die Erstellung und Pflege einer Datenschutzerklärung führen.

Mit diesen Tools und Beratungsquellen sparen IT Dienstleister nicht nur Zeit, sondern sichern sich auch rechtlich ab – und das ohne juristische Stolperfallen oder unnötigen Aufwand.

Muster, Downloads und weiterführende Ressourcen für die DSGVO-konforme IT Dienstleister Datenschutzerklärung

Muster, Downloads und weiterführende Ressourcen für die DSGVO-konforme IT Dienstleister Datenschutzerklärung

IT Dienstleister, die ihre Datenschutzerklärung effizient und rechtssicher gestalten möchten, profitieren von spezialisierten Mustern und Ressourcen, die weit über allgemeine Vorlagen hinausgehen. Besonders wertvoll sind dabei branchenspezifische Musterverträge, Checklisten und Leitfäden, die auf die Besonderheiten von IT-Dienstleistungen zugeschnitten sind.

  • Branchenspezifische Muster: Die Bitkom stellt regelmäßig aktualisierte Muster für Auftragsverarbeitungsverträge und Datenschutzerklärungen bereit, die speziell auf IT Dienstleister zugeschnitten sind. Diese Dokumente bieten praxisnahe Formulierungen und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
  • Checklisten für die Selbsteinschätzung: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht veröffentlicht detaillierte Checklisten, mit denen IT Dienstleister ihre Datenschutzerklärung systematisch auf Lücken prüfen können. Diese helfen, typische Fehlerquellen zu vermeiden und die Dokumentation zu strukturieren.
  • Leitfäden und Praxishilfen: Die eco – Verband der Internetwirtschaft bietet praxisorientierte Leitfäden, die konkrete Umsetzungsschritte für eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung im IT-Bereich beschreiben. Hier finden sich auch Hinweise zu branchenspezifischen Sonderfällen wie Managed Services oder Cloud-Angeboten.
  • Aktuelle Rechtsprechung und Interpretationshilfen: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veröffentlicht regelmäßig Interpretationshilfen und Zusammenfassungen aktueller Urteile, die speziell für IT Dienstleister relevant sind. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.
  • Download-Portale für Vorlagen: Plattformen wie datenschutz-generator.de oder IT-Recht Kanzlei bieten geprüfte Mustertexte und Formulierungshilfen zum direkten Download. Diese Vorlagen lassen sich individuell anpassen und sparen enorm Zeit bei der Erstellung.

Wer auf diese Ressourcen zurückgreift, kann die Qualität und Rechtssicherheit seiner Datenschutzerklärung spürbar erhöhen – und bleibt auch bei künftigen Gesetzesänderungen flexibel und gut informiert.


FAQ zur DSGVO-konformen Datenschutzerklärung für IT-Dienstleister

Welche Informationen muss eine Datenschutzerklärung für IT-Dienstleister zwingend enthalten?

Eine Datenschutzerklärung für IT-Dienstleister muss insbesondere den Zweck der Datenverarbeitung, die Arten der verarbeiteten Daten, Empfänger und Kategorien von Empfängern, Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, gegebenenfalls Informationen zu Drittlandübermittlungen, die Speicherdauer sowie die Rechte der Betroffenen verständlich darlegen.

Wann ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) zwischen IT-Dienstleister und Kunden erforderlich?

Ein AV-Vertrag ist immer dann zwingend notwendig, wenn der IT-Dienstleister im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet – zum Beispiel beim Hosting, Support oder der Systemwartung. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien nach Art. 28 DSGVO.

Wie oft muss eine Datenschutzerklärung aktualisiert werden?

Die Datenschutzerklärung muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich die Datenverarbeitungsprozesse, Tools, Dienstleister oder gesetzliche Rahmenbedingungen ändern. Ein festgelegter Turnus (z. B. quartalsweise) sowie eine Überprüfung nach Änderungen sind empfehlenswert.

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sollten IT-Dienstleister angeben?

Es sollten konkret umgesetzte Maßnahmen genannt werden, etwa Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, Zugriffskontrollen, regelmäßige Datensicherungen, Protokollierung von Zugriffen sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden. Eine zu detaillierte Offenlegung kann aus Sicherheitsgründen entfallen.

Gibt es für IT-Dienstleister spezielle Vorlagen oder Tools zur Erstellung einer Datenschutzerklärung?

Ja, zahlreiche Branchenverbände und Datenschutzportale bieten speziell für IT-Dienstleister entwickelte Muster, Generatoren und Checklisten an. Diese sollten individuell angepasst werden. Zudem unterstützen professionelle Datenschutzsoftware und spezialisierte Berater bei der Erstellung und Pflege der Erklärung.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Eine Datenschutzerklärung für IT-Dienstleister muss präzise, verständlich und aktuell alle relevanten Datenverarbeitungen, Rechtsgrundlagen sowie Betroffenenrechte abdecken.

Webhosting made in Germany
Zuverlässiges Webhosting aus Deutschland mit 24/7-Kundenservice, geringen Ladezeiten und automatischen Datensicherungen - Starten Sie jetzt Ihre Online-Präsenz!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Individuelle und präzise Beschreibung der Datenverarbeitung: Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen und listen Sie konkret auf, welche personenbezogenen Daten (z.B. IP-Adressen, Logfiles, E-Mail-Adressen) zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Das schafft Transparenz und entspricht den Anforderungen der DSGVO.
  2. Regelmäßige Aktualisierung und Dokumentation: Überprüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung regelmäßig – spätestens bei Änderungen an Prozessen, Tools oder Subunternehmern. Führen Sie ein Änderungsprotokoll, um Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden zu erfüllen.
  3. Branchenspezifische Vorlagen und Checklisten nutzen: Greifen Sie auf geprüfte Muster und Checklisten von IT-Branchenverbänden (z.B. Bitkom, eco) oder Datenschutzbehörden zurück. Diese Vorlagen berücksichtigen branchentypische Anforderungen und erleichtern die rechtssichere Erstellung.
  4. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) konkret benennen: Erläutern Sie in der Datenschutzerklärung, welche Schutzmaßnahmen Sie umsetzen (z.B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Datensicherung). So zeigen Sie Kunden und Behörden, dass Sie Datenschutz ernst nehmen.
  5. Kompetente Unterstützung einbinden: Ziehen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten oder spezialisierte Beratungsplattformen hinzu. Diese Experten sorgen für rechtliche Sicherheit, schulen Mitarbeitende und unterstützen bei komplexen Datenschutzfragen.

Counter