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IT Sicherheit im Krankenhaus: Schutz sensibler Patientendaten

13.05.2025 13 mal gelesen 0 Kommentare
  • Starke Zugriffskontrollen verhindern unbefugten Zugriff auf Patientendaten.
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches schließen bekannte Schwachstellen in IT-Systemen.
  • Verschlüsselung sensibler Daten schützt vor Datenverlust und Cyberangriffen.

IT Sicherheit im Krankenhaus: Schutz sensibler Patientendaten – Ein Überblick

IT Sicherheit im Krankenhaus: Schutz sensibler Patientendaten – Ein Überblick

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Der Schutz sensibler Patientendaten ist im Krankenhaus längst kein Randthema mehr, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor für die gesamte Einrichtung. Moderne Krankenhaus-IT-Systeme sind hochvernetzt, arbeiten mit Cloud-Lösungen, digitalen Patientenakten und mobilen Endgeräten. Das eröffnet Chancen, aber eben auch neue Angriffsflächen. Hacker, Ransomware und interne Fehlerquellen bedrohen nicht nur die Verfügbarkeit von Daten, sondern können im schlimmsten Fall sogar Menschenleben gefährden. Ein einziger Vorfall – etwa der Ausfall eines Krankenhausinformationssystems durch einen Cyberangriff – kann zu Verzögerungen in der Behandlung, Datenschutzverletzungen und enormen finanziellen Schäden führen.

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Was also ist wirklich entscheidend? IT Sicherheit im Krankenhaus bedeutet, dass jede technische und organisatorische Maßnahme direkt auf den Schutz der Patientenversorgung einzahlt. Es geht nicht um reine Technik – sondern um die Verantwortung, medizinische Abläufe und sensible Gesundheitsdaten zuverlässig zu schützen. Das umfasst zum Beispiel die Verschlüsselung von Patientendaten, den Einsatz von Mehr-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Schulungen des Personals und eine klare Notfallstrategie für IT-Störungen. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland – etwa durch das Patientendatenschutzgesetz und § 75c SGB V – strenger denn je. Krankenhäuser müssen ihre IT-Sicherheit regelmäßig überprüfen, dokumentieren und nachweisen können.

Im Ergebnis ist der Schutz sensibler Patientendaten ein fortlaufender Prozess, der technische Innovation, menschliche Sorgfalt und rechtliche Sicherheit vereint. Wer das Thema ernst nimmt, schafft nicht nur Vertrauen bei Patienten und Mitarbeitenden, sondern sichert auch den reibungslosen Betrieb und die Zukunftsfähigkeit des Krankenhauses.

Rechtliche Grundlagen: Vorgaben für den technischen Datenschutz im Krankenhaus

Rechtliche Grundlagen: Vorgaben für den technischen Datenschutz im Krankenhaus

Im Krankenhausumfeld sind die rechtlichen Anforderungen an den technischen Datenschutz besonders hoch. Maßgeblich sind hier das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) und der § 75c SGB V. Sie verpflichten alle Krankenhäuser, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Patientendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. Das klingt erstmal nach viel Bürokratie, ist aber in der Praxis absolut notwendig – denn Verstöße können empfindliche Bußgelder und Imageschäden nach sich ziehen.

  • Patientendatenschutzgesetz (PDSG): Dieses Gesetz regelt unter anderem, wie digitale Gesundheitsdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Es schreibt vor, dass IT-Systeme und Anwendungen nach dem Stand der Technik gesichert sein müssen. Das betrifft beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, Zugriffskontrollen und die Protokollierung von Zugriffen.
  • § 75c SGB V: Seit Januar 2022 sind Krankenhäuser verpflichtet, branchenspezifische Sicherheitsstandards umzusetzen. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und der Nachweis über getroffene Schutzmaßnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden.
  • DSGVO: Ergänzend zu den nationalen Vorgaben gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie fordert unter anderem, dass technische Maßnahmen wie Pseudonymisierung und Verschlüsselung eingesetzt werden, um personenbezogene Daten zu schützen.

Wichtig ist: Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht optional. Krankenhäuser müssen die Umsetzung dokumentieren und auf Anfrage der Behörden belegen können. Besonders im Fall eines Datenschutzvorfalls wird geprüft, ob alle vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt wurden. Wer hier lückenhaft arbeitet, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch das Vertrauen der Patienten.

Vor- und Nachteile verschiedener Maßnahmen zur IT Sicherheit im Krankenhaus

Maßnahme Vorteile Nachteile
Verschlüsselung von Patientendaten Schützt sensible Daten effektiv vor unbefugtem Zugriff Kann zu Verzögerungen beim Zugriff führen, erhöhter technischer Aufwand
Mehr-Faktor-Authentifizierung Deutlich erhöhte Zugangssicherheit Erhöhter Aufwand für Personal, Gefahr von Akzeptanzproblemen
Regelmäßige Schulungen des Personals Stärkt das Bewusstsein für Gefahren und reduziert menschliche Fehlbedienungen Bindet Zeitressourcen, regelmäßige Wiederholung notwendig
Netzwerksegmentierung Begrenzt Ausbreitung von Angriffen auf einzelne Netzbereiche Komplexere Netzwerkverwaltung, potenziell mehr Fehlerquellen
Notfallpläne und Backups Sichert Patientenversorgung bei Ausfällen oder Angriffen Kosten für Implementierung und Wartung, regelmäßige Überprüfung nötig
Patch-Management für Systeme und Medizintechnik Schließt bekannte Sicherheitslücken zeitnah Abhängigkeit von Herstellern, potenziell Betriebsunterbrechungen bei Updates
Dokumentationspflichten und Monitoring Erlaubt schnelle Reaktion und Nachweis gegenüber Behörden Erhöhter administrativer Aufwand, Datenschutzrisiko bei falscher Dokumentation

Die wichtigsten Schutzziele: Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit im Praxisalltag

Die wichtigsten Schutzziele: Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit im Praxisalltag

Im hektischen Klinikbetrieb zählt jede Sekunde – und genau hier zeigen sich die Schutzziele der IT Sicherheit im Alltag. Es reicht nicht, abstrakte Vorgaben zu kennen; entscheidend ist, wie sie im täglichen Betrieb wirklich gelebt werden.

  • Verfügbarkeit: Medizinische Geräte, digitale Patientenakten und Laborergebnisse müssen rund um die Uhr erreichbar sein. Ein Ausfall, etwa durch einen Cyberangriff oder eine fehlerhafte Softwareaktualisierung, kann Operationen verzögern oder sogar verhindern. Deshalb sind Notfallpläne, redundante Systeme und regelmäßige Backups Pflicht.
  • Integrität: Im Praxisalltag muss sichergestellt sein, dass Diagnosen, Medikationspläne und Befunde nicht unbemerkt verändert werden können. Automatisierte Prüfmechanismen und digitale Signaturen helfen, Manipulationen frühzeitig zu erkennen. Schon kleine Abweichungen könnten fatale Folgen für die Behandlung haben.
  • Authentizität: Wer greift auf welche Daten zu? Im Krankenhausalltag bedeutet das: Nur berechtigte Personen dürfen Patientendaten einsehen oder bearbeiten. Personalisierte Zugangskarten, Mehr-Faktor-Authentifizierung und klare Protokollierung der Zugriffe sorgen dafür, dass die Identität jedes Nutzers zweifelsfrei feststeht.
  • Vertraulichkeit: Besonders im Umgang mit sensiblen Diagnosen oder Therapieplänen ist Diskretion oberstes Gebot. Im Alltag wird das durch verschlüsselte Kommunikation, geschützte Netzwerkbereiche und gezielte Schulungen für das Personal umgesetzt. Selbst im Stress darf kein unbefugter Blick auf Patientendaten möglich sein.

Die konsequente Umsetzung dieser Schutzziele im Klinikalltag ist nicht nur eine technische, sondern vor allem eine organisatorische Herausforderung. Sie erfordert klare Verantwortlichkeiten, ständige Sensibilisierung und eine enge Zusammenarbeit zwischen IT, Medizin und Verwaltung.

Technische und organisatorische Maßnahmen: Praxisbewährte Lösungsansätze für Krankenhäuser

Technische und organisatorische Maßnahmen: Praxisbewährte Lösungsansätze für Krankenhäuser

Effektive IT Sicherheit im Krankenhaus lebt von einem Zusammenspiel aus Technik und Organisation. Nur wer beide Seiten ernst nimmt, kann Patientendaten wirklich schützen. Was funktioniert also in der Praxis?

  • Netzwerksegmentierung: Durch die Trennung von medizinischen Geräten, Verwaltungs- und Besucherbereichen im Netzwerk lassen sich Angriffe gezielt eingrenzen. So bleibt ein Schadensfall meist lokal begrenzt und breitet sich nicht unkontrolliert aus.
  • Patch-Management: Ein zentrales System für die Verwaltung und zeitnahe Einspielung von Sicherheitsupdates verhindert, dass bekannte Schwachstellen ausgenutzt werden. Besonders bei Medizintechnik ist ein enger Austausch mit den Herstellern essenziell.
  • Security Awareness Trainings: Mitarbeitende werden regelmäßig mit praxisnahen Schulungen und Phishing-Simulationen sensibilisiert. Nur so erkennen sie betrügerische E-Mails oder verdächtige Aktivitäten rechtzeitig.
  • Verschlüsselung mobiler Endgeräte: Mobile Visitenwagen, Tablets und Laptops müssen konsequent verschlüsselt werden. Geht ein Gerät verloren, bleiben die Daten geschützt.
  • Starke Zugangskontrollen: Moderne Zugangssysteme mit biometrischen Verfahren oder zeitlich begrenzten Berechtigungen verhindern, dass Unbefugte auf kritische Bereiche zugreifen.
  • Notfallübungen und Wiederherstellungspläne: Regelmäßige Tests von Wiederanlauf- und Notfallplänen sorgen dafür, dass im Ernstfall jeder Handgriff sitzt und Ausfallzeiten minimiert werden.
  • Dokumentation und Monitoring: Lückenlose Protokollierung aller sicherheitsrelevanten Ereignisse sowie ein aktives Monitoring helfen, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu reagieren.

Diese Maßnahmen sind kein Luxus, sondern ein Muss. Sie lassen sich an die Größe und Struktur jeder Klinik anpassen und sorgen dafür, dass der Schutz sensibler Patientendaten nicht dem Zufall überlassen bleibt.

Spezifische Anforderungen für kritische Infrastrukturen: Umsetzung und Nachweispflichten

Spezifische Anforderungen für kritische Infrastrukturen: Umsetzung und Nachweispflichten

Krankenhäuser, die als kritische Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft sind, stehen unter besonderem Druck: Sie müssen weit über den Standard hinausgehen, wenn es um IT Sicherheit und Patientendatenschutz geht. Die gesetzlichen Anforderungen sind hier nicht nur strenger, sondern auch deutlich konkreter. Ein zentrales Element ist die Pflicht, branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) nachweislich umzusetzen und regelmäßig zu evaluieren.

  • Regelmäßige Prüfungen durch externe Stellen: KRITIS-Krankenhäuser müssen ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen alle zwei Jahre durch unabhängige Auditoren überprüfen lassen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden.
  • Verpflichtende Risikoanalysen: Es reicht nicht, nur technische Maßnahmen einzuführen. Vielmehr ist eine systematische Risikoanalyse vorgeschrieben, die sämtliche Prozesse, Systeme und Schnittstellen erfasst und bewertet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen müssen nachweislich umgesetzt werden.
  • Unverzügliche Meldepflichten: Kommt es zu erheblichen IT-Störungen oder Sicherheitsvorfällen, besteht eine Meldepflicht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Meldung muss zeitnah erfolgen und detaillierte Informationen zum Vorfall sowie zu den ergriffenen Gegenmaßnahmen enthalten.
  • Dokumentations- und Berichtspflichten: Jede relevante Maßnahme, jeder Vorfall und jede Prüfung muss lückenlos dokumentiert werden. Die Unterlagen müssen jederzeit vorgelegt werden können – auf Nachfrage der Behörden oder im Rahmen von Audits.
  • Nachweis der Umsetzung branchenspezifischer Standards: Die Einhaltung der B3S ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Anpassungen an neue Bedrohungslagen oder technische Entwicklungen müssen kontinuierlich erfolgen und sind ebenfalls zu dokumentieren.

Für KRITIS-Krankenhäuser ist die Einhaltung dieser Anforderungen nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein entscheidender Faktor für das Vertrauen von Patienten, Partnern und der Öffentlichkeit. Nur wer lückenlos nachweisen kann, dass alle Vorgaben eingehalten werden, bleibt langfristig auf der sicheren Seite.

Beispiel aus der Praxis: Umgang mit Cyberangriffen in einer Klinik

Beispiel aus der Praxis: Umgang mit Cyberangriffen in einer Klinik

Ein Cyberangriff auf eine Klinik ist kein abstraktes Schreckgespenst mehr, sondern bittere Realität. Nehmen wir den Fall einer mittelgroßen Klinik, die plötzlich mit einer Ransomware-Attacke konfrontiert wurde: Plötzlich waren Patientenakten verschlüsselt, das Labor konnte keine Befunde mehr liefern und die Kommunikation lief nur noch über Notfallhandys. Wie reagiert man in so einer Ausnahmesituation?

  • Sofortige Isolierung betroffener Systeme: Die IT-Abteilung trennte alle infizierten Server und Arbeitsplätze umgehend vom Netz. So wurde eine weitere Ausbreitung der Schadsoftware verhindert.
  • Aktivierung des Notfallplans: Die Klinik wechselte auf manuelle Prozesse – Papierakten, handschriftliche Verordnungen und direkte Kommunikation zwischen den Stationen. Das war zwar umständlich, sicherte aber die Patientenversorgung.
  • Kommunikation mit Behörden und Experten: Das Management informierte umgehend das BSI und holte externe IT-Forensiker ins Boot. Gemeinsam wurde die Ursache analysiert und die nächsten Schritte abgestimmt.
  • Transparenz gegenüber Mitarbeitenden und Patienten: Alle wurden offen über die Situation, die Einschränkungen und die geplanten Maßnahmen informiert. Das schuf Vertrauen und verhinderte Panik.
  • Wiederherstellung aus Backups: Nach erfolgreicher Bereinigung der Systeme wurden die wichtigsten Daten aus gesicherten Backups zurückgespielt. Schritt für Schritt nahm die Klinik den digitalen Betrieb wieder auf.
  • Nachbereitung und Prävention: Im Anschluss analysierte das Team Schwachstellen, passte Sicherheitsrichtlinien an und führte zusätzliche Schulungen durch. Die Erfahrungen flossen direkt in neue Notfallübungen ein.

Dieses Beispiel zeigt: Ein strukturierter, geübter Umgang mit Cyberangriffen kann den Schaden begrenzen und die Handlungsfähigkeit einer Klinik sichern. Wer vorbereitet ist, bleibt auch in Krisensituationen Herr der Lage.

Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) und Umsetzungsempfehlungen der DKG

Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) und Umsetzungsempfehlungen der DKG

Die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) wurden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) speziell für die Anforderungen von Krankenhäusern entwickelt. Sie bieten einen praxisnahen Leitfaden, um IT-Sicherheitsmaßnahmen gezielt auf die besonderen Abläufe und Risiken im Klinikalltag zuzuschneiden. Der B3S ist kein starres Regelwerk, sondern wird regelmäßig von einer spezialisierten Arbeitsgruppe an neue Bedrohungslagen und technische Entwicklungen angepasst.

  • Modularer Aufbau: Der B3S gliedert sich in verschiedene Module, die unterschiedliche Bereiche wie Medizintechnik, Verwaltung oder Kommunikation abdecken. So kann jede Klinik gezielt die für sie relevanten Maßnahmen auswählen und umsetzen.
  • Risikoorientierter Ansatz: Statt pauschaler Vorgaben steht die individuelle Risikoanalyse im Vordergrund. Krankenhäuser identifizieren ihre spezifischen Schwachstellen und priorisieren Schutzmaßnahmen entsprechend ihrer eigenen Risikolage.
  • Praktische Umsetzungshilfen: Die DKG stellt regelmäßig aktualisierte Umsetzungsempfehlungen bereit, die von Checklisten über Musterprozesse bis hin zu konkreten Beispielen aus der Praxis reichen. Das erleichtert die Integration der B3S-Anforderungen in den Klinikalltag erheblich.
  • Verpflichtende Selbstbewertung: Krankenhäuser, die unter die KRITIS-Regelungen fallen, müssen regelmäßig eine strukturierte Selbstbewertung anhand des B3S durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
  • Erfahrungsaustausch und Netzwerk: Die DKG fördert den Austausch zwischen Kliniken, etwa durch Arbeitsgruppen und Fachveranstaltungen. So profitieren alle Beteiligten von aktuellen Erkenntnissen und Best Practices.

Durch die konsequente Anwendung der B3S und die Nutzung der DKG-Empfehlungen können Krankenhäuser ihre IT-Sicherheit gezielt stärken und den Schutz sensibler Patientendaten nachhaltig verbessern.

Fazit: Konkrete Handlungsschritte für mehr IT Sicherheit und Patientendatenschutz im Krankenhaus

Fazit: Konkrete Handlungsschritte für mehr IT Sicherheit und Patientendatenschutz im Krankenhaus

  • Stellen Sie sicher, dass alle digitalen Systeme regelmäßig durch unabhängige Penetrationstests geprüft werden. Nur so lassen sich versteckte Schwachstellen rechtzeitig erkennen und schließen.
  • Setzen Sie auf ein zentrales Schwachstellenmanagement, das neue Bedrohungen automatisiert erfasst und relevante Updates priorisiert verteilt – nicht nur für klassische IT, sondern auch für medizinische Geräte.
  • Verankern Sie die Rolle eines Chief Information Security Officer (CISO) fest in der Klinikleitung. Diese Position sollte Entscheidungsbefugnis besitzen und regelmäßig an der strategischen Planung beteiligt sein.
  • Erarbeiten Sie gemeinsam mit Fachabteilungen einen klaren Eskalationsplan für IT-Sicherheitsvorfälle, der auch Kommunikationswege zu Behörden, Partnern und Medien umfasst.
  • Integrieren Sie IT-Sicherheit als festen Bestandteil in alle Beschaffungs- und Ausschreibungsprozesse. Bereits bei der Auswahl neuer Systeme sollten Datenschutz und Informationssicherheit verbindlich bewertet werden.
  • Nutzen Sie branchenspezifische Informationsplattformen und nehmen Sie aktiv an Netzwerken teil, um von aktuellen Warnungen, Trends und Erfahrungen anderer Kliniken zu profitieren.
  • Führen Sie regelmäßig simulierte Krisenübungen durch, die nicht nur IT-Personal, sondern auch medizinisches und administratives Personal einbeziehen. So entsteht ein gemeinsames Verständnis für Abläufe im Ernstfall.

Mit diesen Schritten schaffen Krankenhäuser eine belastbare Grundlage, um den Schutz sensibler Patientendaten dauerhaft zu gewährleisten und die eigene Resilienz gegenüber Cyberrisiken spürbar zu erhöhen.


FAQ: Häufige Fragen zur IT-Sicherheit und dem Schutz von Patientendaten im Krankenhaus

Warum ist IT-Sicherheit im Krankenhaus besonders wichtig?

Krankenhäuser verarbeiten hochsensible Patientendaten, deren Schutz im medizinischen und ethischen Interesse steht. Fehlende IT-Sicherheit kann neben Datenschutzverletzungen auch Ausfälle im Klinikbetrieb verursachen und damit die Patientenversorgung gefährden.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für IT-Sicherheit im Krankenhaus?

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Patientendatenschutzgesetz (PDSG), § 75c SGB V sowie die DSGVO. Sie verpflichten Krankenhäuser zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der IT-Systeme und Patientendaten sowie zu deren regelmäßiger Überprüfung und Nachweis gegenüber den Behörden.

Was sind die wichtigsten Schutzziele der IT-Sicherheit im Krankenhaus?

Die zentralen Schutzziele sind Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten. Sie sorgen dafür, dass Informationen stets erreichbar, unverändert, nachvollziehbar und ausschließlich für berechtigte Personen zugänglich sind.

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen erhöhen die IT-Sicherheit im Krankenhaus?

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen Verschlüsselung, Mehr-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Schulungen des Personals, Patch-Management, Netzwerksegmentierung sowie Notfallpläne und regelmäßige Sicherheitsaudits.

Was ist bei einem Cyberangriff auf eine Klinik zu beachten?

Im Fall eines Angriffs sollten betroffene Systeme sofort isoliert, der Notfallplan aktiviert, externe Experten und Behörden informiert sowie die Patientenversorgung aufrechterhalten werden. Die schnelle Wiederherstellung aus Backups und eine lückenlose Dokumentation aller Ereignisse sind essentiell.

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Zusammenfassung des Artikels

IT-Sicherheit im Krankenhaus schützt sensible Patientendaten durch technische und organisatorische Maßnahmen, ist gesetzlich streng geregelt und sichert die Patientenversorgung.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Führen Sie regelmäßige Schulungen für das Personal durch: Sensibilisieren Sie alle Mitarbeitenden – von der Verwaltung bis zum medizinischen Personal – für Risiken wie Phishing, Social Engineering und den sicheren Umgang mit Patientendaten. So werden menschliche Fehler als häufige Schwachstelle minimiert.
  2. Implementieren Sie technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung und Mehr-Faktor-Authentifizierung: Verschlüsseln Sie alle sensiblen Patientendaten konsequent, sowohl auf Servern als auch auf mobilen Endgeräten. Nutzen Sie Mehr-Faktor-Authentifizierung, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.
  3. Erstellen und testen Sie Notfallpläne und Backups: Entwickeln Sie strukturierte Notfall- und Wiederherstellungspläne, damit der Klinikbetrieb auch bei Cyberangriffen oder Systemausfällen aufrechterhalten werden kann. Überprüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit Ihrer Backups.
  4. Setzen Sie ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) um und dokumentieren Sie alle Maßnahmen: Ein ISMS hilft dabei, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen systematisch zu steuern und nachzuweisen. Dokumentieren Sie sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, um gesetzlichen Anforderungen und Nachweispflichten zu entsprechen.
  5. Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen und branchenspezifischen Vorgaben: Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen im Patientendatenschutzgesetz, § 75c SGB V und den branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S). Passen Sie Ihre Maßnahmen kontinuierlich an neue Bedrohungen und Vorgaben an.

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